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20.000 Euro für 20 tolle Projekte

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Für die Aktion "20.000 EUR für 20 tolle Projekte" der Sparkasse Westholstein gelten folgende Teilnahmebedingungen neben allen im Rahmen des gesamten Wettbewerbs dargestellten Beschreibungen und Regelungen.

Teilnehmerkreis

  • Bewerben können sich alle als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten (gem. §§ 51-53 AO) Vereine, Verbände, Einrichtungen oder andere Organisationen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Westholstein. Ausnahme: Da wir die Schulen in unserem Geschäftsgebiet im Rahmen unseres Schulprojektwettbewerbes „Gut für Schulen“ unterstützen, sind Schulen, Schulfördervereine, Ganztagsbetreuungen und Vereine, die sich mit Projekten für Schüler bewerben, von dieser Aktion ausgenommen.
  • Für Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (z.B. Kindergärten, Jugendfeuerwehren) kann eine Bewerbung nur durch deren als gemeinnützig anerkannten Förderverein erfolgen.
  • Privat- und Einzelpersonen, kommerzielle Vorhaben und Maßnahmen, politische Institutionen, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Verwendungszweck

  • Die Investition der Maßnahme erfolgt im Geschäftsgebiet der Sparkasse Westholstein und im Jahr 2024.
  • Für allgemein laufende Kosten (z.B. Miet, Reise-, Bau-, Honorar- und Seminar- sowie Instandhaltungskosten) ist keine Förderung möglich.

Bewerbungsphase

  • Bewerbungen können bis zum 16. Februar 2024 mit Hilfe des hinterlegten Bewerbungsbogens online bei der Sparkasse Westholstein erfolgen.
  • Jeder Verein/Jede Einrichtung kann sich nur mit einem Projekt bewerben.
  • Die Erstellung und Veröffentlichung der Bewerbung erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Teilnehmer. Sie tragen Sorge dafür, dass die Unterlagen den Bestimmungen dieser Aktion erfüllen.
  • Nach Prüfung aller Unterlagen werden die Bewerber von der Sparkasse Westholstein für die Teilnahme am Onlinevoting freigeschaltet.
  • Die Zulassung des Förderantrags liegt im freien sachlichen Ermessen der Sparkasse Westholstein.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Ablehnung eines Förderantrages kann ohne Begründung erfolgen.

Hinweise auf Bildrechte

  • Die eingereichten Fotobeiträge müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.
  • Der Einreichende bestätigt, dass er der alleinige und ausschließliche Eigentümer und Rechteinhaber an dem eingereichten Bildbeitrag ist.
  • Dem Einreichenden liegt das Einverständnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung des Fotos vor.
  • Der Rechteinhaber ist mit der Veröffentlichung des Bildes im Internet sowie ggfs. in der Presse einverstanden.
  • Die Sparkasse Westholstein darf die eingereichten Fotos für Veröffentlichungen nutzen, die im Zusammenhang mit dieser Aktion stehen.
  • Fotobeiträge können ausschließlich online eingereicht werden.
  • Die Sparkasse Westholstein behält sich vor, eingereichte Bilder ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

Votingphase

  • Das Onlinevoting findet vom 23. Februar 12 Uhr bis zum 5. März 2024, 12 Uhr statt. Die jeweils 10 Projekte in Dithmarschen und Steinburg mit den meisten Stimmen (Klicks) gewinnen je 1.000 Euro.
  • Die Stimmabgabe ist pro Person (IP-Adresse) nur einmal am Tag möglich. Es gibt eine technische Sperre, die ein mehrmaliges Abstimmen am Tag
    verhindert. Das Umgehen der technischen Sperre wird als Manipulationsversuch bewertet.
  • Die Sparkasse Westholstein behält sich vor, bei angenommenen Unregelmäßigkeiten in betrügerischer Absicht während der Votingphase Teilnehmer von der Aktion - ohne vorherige Ankündigung - auszuschließen.

Grundsätzliches

  • Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Ausschüttung der Mittel erfolgt nicht vor Mai 2024.
  • Die Teilnehmer stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen im Rahmen der Aktion 20.000 Euro für 20 tolle Projekte in der Region zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer, auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die Sparkasse Westholstein genutzt werden.
  • Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.